Rechtsprechung
BVerwG, 30.10.2018 - 2 C 6.18 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
- Bundesverwaltungsgericht
SVG §§ 3, 9 und 12; SVG 2005 §§ 12 und 98
Dienstzeitversorgung der Soldaten auf Zeit; Frist zur Geltendmachung; Rechtsverhältnisse; Rückgabe; Soldat auf Zeit; Zulassungsschein; günstigeres Recht; vorhandener Versorgungsempfänger; Übergangsbeihilfe; Übergangsregelung - Wolters Kluwer
Erhalt eines Zulassungsscheins und der Hälfte der Übergangsbeihilfe vor dem 1. Juni 2005 auf Antrag eines Soldaten auf Zeit; Stützen eines Soldaten hinsichtlich des Anspruchs auf Zahlung der zweiten Hälfte der Übergangsbeihilfe gegen Rückgabe des nicht genutzten ...
- rewis.io
Anwendung einer Übergangsregelung auf ehemalige Soldaten auf Zeit
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Soldat auf Zeit; Zulassungsschein; Rückgabe; Übergangsbeihilfe; Frist zur Geltendmachung; vorhandener Versorgungsempfänger; Rechtsverhältnisse; Dienstzeitversorgung der Soldaten auf Zeit; Übergangsregelung; günstigeres Recht
- rechtsportal.de
Erhalt eines Zulassungsscheins und der Hälfte der Übergangsbeihilfe vor dem 1. Juni 2005 auf Antrag eines Soldaten auf Zeit; Stützen eines Soldaten hinsichtlich des Anspruchs auf Zahlung der zweiten Hälfte der Übergangsbeihilfe gegen Rückgabe des nicht genutzten ...
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Arnsberg, 07.04.2016 - 13 K 882/15
- OVG Nordrhein-Westfalen, 30.11.2017 - 1 A 908/16
- BVerwG, 02.05.2018 - 2 B 8.18
- BVerwG, 30.10.2018 - 2 C 6.18
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 23.02.2012 - 2 C 76.10
Beurteilungszeitpunkt für Verpflichtungs- und Neubescheidungsbegehren; …
Auszug aus BVerwG, 30.10.2018 - 2 C 6.18
Grundsätzlich ist für die Entscheidung über einen geltend gemachten materiellen Anspruch dasjenige Recht maßgeblich, das zum Zeitpunkt der jeweiligen gerichtlichen Entscheidung auf den Sachverhalt anzuwenden ist (BVerwG, Urteil vom 23. Februar 2012 - 2 C 76.10 - BVerwGE 142, 59 Rn. 11).